Praxisabgabe
Lebenswerk in liebevolle Hände abzugeben
Restaurants und Arztpraxen haben eine Gemeinsamkeit: Ihr guter Ruf hängt von der Kunstfertigkeit des Küchenchefs bzw. der Kompetenz des Arztes ab. Vor allem vor dem wohlverdienten Ruhestand ist die Lösung der Frage drängend, wer die Praxis übernimmt und damit das berufliche Werk fortführt, die langjährigen Patienten weiter betreut und den Qualitätsstandard aufrecht erhält. Mindestens genauso wichtig ist allerdings die Frage an wen ist das "wie" der Praxisabgabe.
Die Praxisübergabe an Familienmitglieder oder der Praxisverkauf an Dritte ist ein heikler Akt mit zahlreichen ökonomischen und steuerlichen Stolpersteinen. Besser, man hat kompetente Beratung an der Seite. Ein Beispiel für den häufigsten Fehler:
Viele niedergelassene Ärzte oder Apotheker veräußern ihre Praxis/ihre Apotheke zum 31.12. eines Jahres. Durch diesen Schritt vergrößert sich die steuerliche Last durch den zuvor angefallenen Gewinn erheblich. Folgendes Beispiel verdeutlicht die finanzielle Dimension, von der wir sprechen: Bei einem Veräußerungserlös von 130.000 Euro und laufenden Gewinnen von ebenfalls 130.000 Euro beträgt die Differenz satte 7.000 Euro. Netto!
Im Rahmen unserer Beratung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gestalten wir alle steuerlichen Vorgänge optimal im Sinne des Praxisabgebers.
Nachfolger gesucht!Aufgrund unseres großen Mandantenpools aus den Heilberufen bieten wir Praxisabgebern unsere Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger an. Wir werden dabei unsererseits von unseren Kooperationspartnern wie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank unterstützt. So finden Berufseinsteiger und abgabewillige Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker optimale Bedingungen. |

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GesundheitEine unserer Spezialitäten: steuerliche Beratung für die Heilberufe. |
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GewerbeHandwerk hat goldenen Boden, andere Gewerbe auch: Mit unserer Beratungsleistung! |
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