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Ein Steuerfreibetrag ermäßigt den Betrag des steuerpflichtigen Einkommens als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Diese Steuerfreibeträge gibt es z. B. für Kinder, Behinderte, für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Gesundheitsförderung oder diverse Sachleistungen des Arbeitgebers.

Er ist zu unterscheiden von der Steuerfreigrenze. Hier gilt das „Alles oder nichts"-Prinzip. Wird die Freigrenze nämlich überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Im Gegensatz zum Steuerfreibetrag und zur Freigrenze kürzt ein Steuerermäßigungsbetrag (z. B. für Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, oder Steuerermäßigungen bei Zuwendungen an politische) die Einkommensteuer selbst.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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