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Steuernews-TV November 2023

Der Erwerb und die Veräußerung von Kryptowährungen führen zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr Zeitspanne liegt. Wurden in den vergangenen Jahren Gewinne aus Kryptotransaktionen erzielt und nicht versteuert, sollte eine Selbstanzeige ins Auge gefasst werden. Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Was ist bei Gewinnen aus Kryptowährungen zu beachten?

Der Bundesfinanzhof zählt Kryptos als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern. Der Erwerb und die Veräußerung von Kryptowährungen führen zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr Zeitspanne liegt.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat bereits erste Sammelauskunftsersuchen an Betreiber von Kryptobörsen gesendet und wertet Informationen über Kryptotransaktionen aus. Auch andere Bundesländer haben inzwischen Einsicht in die Datensätze. Die sogenannten Private Keys, die erforderlich sind, um Transaktionen zu initiieren, verraten jede dahinter stehende natürliche Person einer Transaktion. Die personelle Zuordnung ist somit nachweisbar, auch die Transaktionshistorie und die Anzahl der gehaltenen Krypto-Token sind einsehbar.

Wurden in den vergangenen Jahren Gewinne aus Kryptotransaktionen erzielt und nicht versteuert, sollte eine Selbstanzeige ins Auge gefasst werden.

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